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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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I. Allgemeines
1.
Die Leistungen und Lieferungen der Firma Bitskom werden auf Grundlage
der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.
2.
Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für
den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
3.
Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben
Individualvereinbarungen.
II. Lieferzeiten,
Teillieferung
1. Ist die
Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere
Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von
der Firma Bitskom nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die
Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt
entsprechend für den Fall, dass sich die Firma Bitskom bei Eintritt einer
dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
2. Für den
Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem
Monat sind die Fa. Bitskom und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug
befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des
Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründe besteht ein
Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden
ist erforderlich, dass er der Fa. Bitskom schriftlich eine angemessene
Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
3. Im
kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Fa. Bitskom berechtigt,
Teillieferungen zu erbringen.
III. Lieferung,
Transport, Gefahrtragung
1.
Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den
Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Fa.
Bitskom zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr,
übernommen hat.
2.
Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die Fa. Bitskom
von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr
und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von der Fa.
Bitskom unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und
schnellsten Versandart bestimmt.
3.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Fa. Bitskom berechtigt, den
ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines
geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4.
Eine Transportversicherung wird die Fa.
Bitskom nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden
abschließen.
IV. Vertragsabschluss
1.
Sämtliche Angebote der Fa. Bitskom sind freibleibend. Ein
Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch
die Fa. Bitskom. Der Kunde ist - soweit nicht anderes vereinbart ist - 14
Tage an die Bestellungen gebunden.
2.
Die Fa. Bitskom wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages,
wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu
Drittunternehmen getätigt wird.
3.
Sämtliche Preisangaben beinhalten alle
Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und
Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert
ausgewiesen.
V. Widerrufsrecht
1.
Dem Verbraucher steht
nach §312d und §355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem
Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über
sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des
eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem
dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt
jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die
Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform
an die unten angegebene Adresse der Fa. Bitskom bzw. Rücksendung der Ware an
diese Adresse. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung
von Waren, die
- nach
Kundenspezifikation angefertigt werden, oder
- Verträgen
zur Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
2.
Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 40 hat der Kunde die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Er hat dabei ein übliches und
anerkanntes Transportunternehmen bzw. Paketdienst (z.B. Deutsche Post AG)
mit einem Standardpaket oder Päckchen zu beauftragen.
3.
Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
VI. Gewährleistung,
Untersuchungspflichten
1.
Die Fa. Bitskom gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen,
für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit, dass Lieferungen und
Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.
2.
Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der
Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist
erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB
bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
3.
Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in
ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über
Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und
Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach,
dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
4.
Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der
Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es
wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware
die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung
für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss
gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist für die Fa. Bitskom die
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit
unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche
des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung
zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag
rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) und Schadensersatz zu verlangen.
5.
Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die Fa.
Bitskom eine Gewährleistung von einem Jahr.
6.
Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der
Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine
detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
7.
Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware
ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an die Fa. Bitskom
zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den
Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.
8.
Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw.
Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns
dadurch entstandenen Aufwendungen. Die Fa. Bitskom behält sich eine
Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen
vor.
9.
Geräte, die nicht von der Fa. Bitskom bezogen wurden, werden
unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten
zurückgesandt.
10.
Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
VII. Eigentumsvorbehalt
1.
Die Fa. Bitskom behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung vor.
2.
Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden
Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung,
Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware an die Fa. Bitskom ab.
3.
Die im Eigentum der Fa. Bitskom stehende Vorbehaltsware ist im
kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte
aus diese Versicherung werden an die Fa. Bitskom abgetreten, wobei diese die
Abtretung annimmt.
4.
Die Fa. Bitskom behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das
Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des
Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern
Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht
werden.
5.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das
Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fa. Bitskom
berechtigt.
6.
Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Fa.
Bitskom stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die
Fa. Bitskom das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des
Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum
Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
7.
Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das
Eigentum der Fa. Bitskom hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
VIII. Zahlung,
Zahlungsverzug
1.
Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung
angegebenen Bankkonten der Fa. Bitskom geleistet werden, wobei Wechsel und
Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden. Die Fa. Bitskom
ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von
5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu
verlangen. Die Geltendmachung eines der Fa. Bitskom entstandenen höheren
Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen,
dass der Fa. Bitskom kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.
Gegenüber Ansprüchen der Fa. Bitskom kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3.
Im kaufmännischen Verkehr ist ein
Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit
Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche
ausgeschlossen.
4.
Die Zahlung per Lastschrift ist möglich. Bei Nichteinlösung und Rückbuchung
sind wir jedoch gezwungen, Ihnen die Gebühren in Höhe von 10,- EUR zu
berechnen.
IX. Haftung und
Haftungsbeschränkungen
1.
Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten
haftet die Fa. Bitskom für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine
Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.
Wenn und soweit die Haftung der Fa. Bitskom
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
der Fa. Bitskom.
X. Erfüllungsort,
Gerichtsstand
1.
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Fa.
Bitskom bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Fa.
Bitskom.
2.
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des
HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Gießen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
XI. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software bzw. Literatur
gelten über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen
lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der
Entgegennahme der vorgenannten Ware werden deren Geltung ausdrücklich
anerkannt.
XII. Anwendbares Recht,
Datenschutz, Wirksamkeit
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung
des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen)
ausgeschlossen wird.
2.
Die Fa. Bitskom ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten
elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten
erfordert die Schriftform. Bitskom ist dann berechtigt, Kundendaten, die
sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung
notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner
weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden
Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Fa. Bitskom beachtet.
3.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen
unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
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